wir bieten B96 (Fahrerschulung) in einem Tageskurs für maximal 4 Teilnehmer wie folgt an
Grundbetrag |
100,-€ |
Voraussichtiliche Dauer & Gesamtkosten bei 7 Stunden (420 Minuten) |
495,-€ |
1. Allgemeines 2. Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen 3. Schulungsstoff |
PRAXIS 3.2 Praktischer Übungsstoff Die Übungen setzen sich wie folgt zusammen: 3.2.1 Beschleunigen 3.2.2 Verzögern 3.2.3 Wenden 3.2.4 Bremsen 3.2.5 Anhalteweg 3.2.6 Spurwechsel 3.2.7 Bremsen und Ausweichen 3.2.8 Deutliches Verringern der Geschwindigkeit bei vorhersehbarem Seitenwind an Brücken, Waldschneisen und beim Überholen von Lkw 3.2.9 Ankuppeln und Abkuppeln 3.2.10 Einparken 3.3 Fahrpraktische Übungen Auf die Fahrpraktischen Übungen entfallen auf jeden Teilnehmer mindestens 1 Stunde. Dabei sind auf öffentlichen Straßen die Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach den folgenden Sachgebieten des Anhangs II Nummer 7 der Richtlinie 2006/126/EG unter Beweis zu stellen: 3.3.1 Vorbereitung und Kontrolle der eingesetzten Fahrzeugkombination auf Verkehrs- und Betriebssicherheit 3.3.2 Spezielle Fahrübungen, die für die Straßenverkehrssicherheit der unter Nummer 1 genannten Fahrzeugkombinationen von Bedeutung sind, wie rückwärts eine Kurve entlang fahren 3.3.3 Verhaltensweisen im Verkehr, wie anfahren, auf geraden Straßen fahren, fahren in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie überqueren, Richtung wechseln einschließlich nach rechts und links abbiegen oder die Fahrbahn wechseln, Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder ähnlichen Straßen, überholen oder vorbeifahren, spezielle Teile der Straße wie Kreisverkehr, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, lange Steigungen oder beim verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen. |
4. Schulungsfahrzeuge a) einer Länge der Fahrzeugkombination von mindestens 7,5 m b) einem Aufbau des Anhängers kastenförmig oder damit vergleichbar mindestens 1,20m Breite und 1,5 m Höhe und c) einer Sicht nach hinten nur über Außenspiegel zu verwenden Schulungsfahrzeuge müssen mit akustisch oder optisch kontrollierbaren Einrichtungen zur Betätigung der Pedale (Doppelbedienungseinrichtungen) ausgerüstet sein. Die Fahrzeugkombination darf nicht der Klasse B zuzuordnen sein. Sie dürfen ein Schild mit der Aufschrift "Fahrschule" entsprechend $5 abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz führen. 5. Schulungsstrecke für die fahrpraktischen Übungen Etwa die Hälfte der Fahrzeit der fahrpraktischen Übung nach Nummer 3,3 soll für die Fahrtstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden. 6. Abschluss der Schulung |
THEORIE 3.1 Theoretischer Schuluungsstoff 3.1.1 Straßenverkehrsvorschriften 3.1.2 Fahrzeugführer 3.1.3 Straße 3.1.4 Andere Verkehrsteilnehmer 3.1.5 Allgemeine Vorschriften und Verschiedenes 3.1.6 Vorsichtsmaßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs 3.1.7 Mechanische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind 3.1.8 Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge 3.1.9 Regeldn für die umweltfreundliche Benutzung des Fahrzeugs 3.1.10 Fahrzeugdynamik 3.1.11 Sicherheitskriterien 3.1.12 Zugfahrzeug und Anhänger (Kupplungsmechanismus) 3.1.13 Richtiges Beladen 3.1.14 Sicherheitszubehör |
B96 In 7 Stunden also an einem Tag möglich! maximale zul. ges.
Gewicht der Keine TÜV Gebühren! Gruppenkurs bis zu 5 Teilnehmer |
BE Erweiterung der Klasse B maximale zul. ges.
Gewicht der - unbestimmte Anzahl Übungsstunden - 3 Überlandfahrten TÜV Prüfung! |